Mit Ihnen gemeinsam eine Vereinbarung erarbeiten, die alle Scheidungsfolgen einvernehmlich regelt;
(diese Vereinbarung sollte um die Verfahrenskosten zu reduzieren notariell beurkundet werden).
Hindernisse und Meinungsverscheidenheiten auf dem Weg zu einer solchen Vereinbarung können mit den methodischen Werkzeugen der Mediation aus dem Weg geräumt werden
Nach Abschluss der Vereinbarung die notwendigen Anträge bei Gericht stellen
Im Zuge des Verfahrens werde ich:
Mit Ihnen besprechen welche Fragen zur Klärung anstehen,
Ihnen den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen Ihrer derzeitigen Situation erläutern,
mit Ihnen im Gespräch die Folgen einzelner möglicher Handlungen / Entscheidungen erarbeiten.
Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, der Stundensatz beträgt 100 - 150 EUR. Für die Zeit die für das gerichtliche Verfahren notwendig ist kann,- wenn die Vorraussetzungen gegeben sind -, auch über Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.